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StGB § 14 Handeln für einen anderen
[ Auszug: (1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als vertretungsberechtigte ... ]
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[ StGB Begehen durch Unterlassen ] [ StGB Handeln für einen anderen ] [ StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln ] [ StGB Irrtum über Tatumstände ] [ StGB Verbotsirrtum ] [ StGB Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen ] [ StGB Schuldunfähigkeit des Kindes ] [ StGB Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen ] [ StGB Verminderte Schuldfähigkeit ]